Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen alle Kriterien erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.